Was Sie bei der MPU wegen Drogen wissen sollten

Wenn Sie beim Fahren unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetaminen erwischt werden, stellen Sie eine ernsthafte Gefahr für den Straßenverkehr dar. Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss wird im Verkehrsstrafrecht genauso hart bestraft wie Alkohol am Steuer, oft kommt noch eine Strafe nach dem Betäubungsmittelgesetz hinzu.

Anders als bei Alkohol gibt es bei Drogen keinen konkreten Grenzwert, es kommt also auf die konsumierte Menge an. Wenn Sie im Straßenverkehr auffallen und Drogen konsumiert haben, müssen Sie fast immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchführen, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass Drogen nicht nur illegale Substanzen wie Cannabis oder Kokain umfassen, sondern auch verschreibungspflichtige Medikamente. Auch bei der Einnahme von rezeptpflichtigen Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Informieren Sie sich daher immer vorab über mögliche Auswirkungen Ihrer Medikamente auf Ihre Fahrtüchtigkeit und fragen Sie gegebenenfalls Ihren Arzt um Rat.

MPU wegen Drogen

Welche Strafen fallen bei Fahrten unter dem Einfluss von Drogen an?

Folgende Strafen sind im Bußgeldkatalog für Fahrten unter Drogen festgelegt (Abhängigkeit von der Schwere des Delikts):

  • Verstoß 1: € 500,- Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Verstoß 2: € 1.000,- Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Verstoß 3: € 1.500,- Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen 3 Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und möglicherweise eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Erscheinen Sie bei der Verkehrskontrolle nicht „drogenauffällig“ und der Drogenschnelltest ist negativ kann es möglich sein, dass nicht gleich eine MPU angeordnet wird.

Führen Sie jedoch Drogen mit sich, wird in einigen Fällen von den Behörden zunächst eine Haarprobe oder Urinprobe verlangt, um einen Nachweis zu erhalten, ob Sie regelmäßig Drogen konsumieren.

Urinscreening gibt bis zu 16 Wochen Aufschluss bei vermutetem Drogenkonsum

Ein Urinscreening ist eine schnelle und zuverlässig Methode, da die meisten Drogen über die Niere ausgeschieden werden.

THC kann bei einem dauerhaften Cannabiskonsum bis zu 16 Wochen nachgewiesen werden. Bei einmaligen Konsum ist THC zwei bis 3 Tage im Urin nachweisbar.

Aber auch Heroin, Morphin und Kokain können im Urin nachgewiesen werden.

Haaranalyse

Haare eignen sich besonders gut als Untersuchungsmaterial, da sie in ihrer Struktur diverse Fremdstoffe einlagern und abspeichern.

In den Haarproben kann schließlich ein Konsum von Drogen über 3 Monate nachgewiesen werden.

MPU-Vorbereitung bei Drogen

Eine MPU-Vorbereitung bei Drogendelikten ist sehr sinnvoll und hilfreich, um das eigene Verhalten zu reflektieren. Im Gespräch mit dem Berater erarbeiten Sie verhaltenstherapeutische Ansätze, neue Verhaltensweisen und Strategien, damit Sie nicht wieder unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führen und sich und andere Verkehrsteilnehmer in Zukunft nicht mehr gefährden.

Im Idealfall erkennen der Betroffene, dass er die Drogen in Zukunft nicht mehr benötigt.

MPU-Verjährungsfrist bei Drogen

Die Verjährungsfrist beträgt 15 Jahre. Es muss dann keine MPU mehr gemacht werden. Allerdings kann der Betroffene in diesen 15 Jahren auch kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen.

Die Entscheidung, ob nach 15 Jahren keine MPU mehr erforderlich ist liegt allerdings an der Behörde. Häufig wird vor Neuerteilung des Führerscheins eine Haarprobe angeordnet, um zu kontrollieren, ob der Antragsteller keine Drogen mehr konsumiert.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen sollten Sie auch bedenken, dass ein Verstoß gegen das Drogengesetz oder Verkehrsstrafrecht auch langfristige Auswirkungen auf Ihre berufliche Karriere und Ihr soziales Umfeld haben kann. Vermeiden Sie daher das Fahren unter Drogeneinfluss und treffen Sie verantwortungsbewusste Entscheidungen im Straßenverkehr.